Bitte beachten Sie:

          Das Copyright am Free LaserJet 4 Utility V1.1 liegt bei mir,
          das Copyright an der DFSL liegt bei der FSAG.

          Frank Tegtmeyer

Es folgt der Text der DFSL (Deutsche Free Software Lizenz):

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          Wir ber uns:
          
          Die Free  Software Association  of Germany  (FSAG) versteht
          sich als  Organisation "freier"  Software-Autoren. Die FSAG
          entwickelt,  portiert  und  supported  freie  Software  fr
          zahlreiche Betriebssysteme.  Weiterhin untersttzt die FSAG
          die Entwicklung freier Softwareprojekte in Europa. 
          
          Was verstehen wir unter "freier Software"?
          
          Wenn wir von "freier" Software sprechen,  bedeutet das, da
          der  Anwender  beliebige  Kopien   anfertigen,  verschenken
          oder verkaufen  darf. Da der Quellcode eines "freien" Pro-
          grammes zur  Verfgung steht  oder angefordert werden kann,
          dass somit  nderungen  und/oder  Anpassungen  programmiert
          werden knnen  oder  da  Teile  der  Quellcodes  in  neuen
          "freien" Software Produkten verwendet werden knnen.
          
          Niemand darf  die oben  genannten Rechte  einschrnken. Das
          bedeutet, da  Anwender,  Programmierer  oder Hndler  eine
          besondere Verpflichtung eingehen:
          
          Wenn man  ein "freies"  Softwareprogramm weitergibt  (unab-
          hngig  ob  kostenlos  oder  gegen  Gebhr)  mu  der  neue
          Besitzer von  seinen Rechten  an dieser Software informiert
          werden. Es  mu sichergestellt  werden, da  auch  der neue
          Besitzer Zugang zu den Quellcodes hat oder bekommt - er hat
          die selben Rechte wie jeder Nutzer freier Software.
          
          Wir sichern diese Rechte auf zwei Wegen:
          
          a) Durch ein Copyright auf die Software und b) durch diesen
          Informationstext  der   jedem  das  Recht  einrumt,  diese
          Software zu  kopieren, anzupassen,  zu  verkaufen  oder  zu
          verschenken.
          
          Ausserdem mssen  wir sicherstellen, da  alle An- und Ver-
          wender freier  Software verstehen,  da es  keine Garantien
          auf freie  Software gibt.  Wenn die  Software von  jemandem
          modifiziert  oder  gendert wird,  mu  darauf  hingewiesen
          werden -  Anwender  modifizierter  freier  Software  mssen
          wissen, da es sich bei  dem genderten Programm nicht mehr
          um das  Original handelt  - und  da  auftretende  Probleme
          nicht den Ruf des Originalautors schdigen.
          
          Im  folgenden  nun  der  genaue  Wortlaut  unserer  Lizenz-
          bestimmungen:
          
          
          Lizenzvertrag zur  Verwendung freier Softwareprodukte der
          Free Software Association of Germany: Version 1.0
          
          Dieser Lizenzvertrag  gilt in  Verbindung  mit  allen  Pro-
          grammen  oder   anderen  Arbeiten   welche  einen   Hinweis
          enthalten, dass die Arbeit oder das Programm unter der DFSL
          (Deutsche  Free  Software  Lizenz)  verbreitet  wurde.  Die
          Terminologie "Programm"  bezieht sich im Folgenden auf alle
          Computerprogramme   oder   Arbeiten,   die   unter   diesen
          Bedingungen  verbreitet   wurden.  Der  Begriff  "programm-
          basierende Ttigkeit"    bezieht  sich   entweder  auf  das
          gesamte Programm oder Teile davon, mit oder ohne nderungen
          am Programm.  Es wird  jeder Lizenznehmer als "LN" benannt.
          Die FSAG  hat  das  Recht,  den  Lizenzvertrag  zu  ndern,
          aufzuheben oder zu widerrufen. Dieses gilt im Gesamten oder
          fr einzelne Personen, Firmen oder fr Organisationen.
          
          2)
          
          Dem LN  ist es  gestattet, den  Programm-Quellcode wie  er-
          halten zu  kopieren oder  weiter zu  vertreiben, unabhngig
          vom Verbreitungsmedium. Voraussetzung ist:
          
          Weder der Hinweis auf die DFSL noch irgendwelche Copyright-
          Informationen  drfen   entfernt  werden.  Es  mssen  alle
          Hinweise auf  die fehlende  Garantie intakt bleiben. Auer-
          dem  mssen  jeder  Programmkopie  diese  Lizenzinformation
          beigefgt werden.
          
          Es ist  dem LN gestattet eine Gebhr fr den  Kopiervorgang
          zu erheben.  Es ist  weiterhin gestattet,  Wartungsvertrge
          oder Anpassungen  an Programmen  anzubieten,  durchzufhren
          und zu berechnen.
          
          3)
          
          Dem LN  ist es  gestattet, den  Programm-Quellcode zu  ver-
          ndern (Ausnahmen  siehe (2)  und den vernderten Quellcode
          nach  den  Bestimmungen  des  Absatzes  (2)  weiterzugeben.
          Voraussetzung ist:
          
          Die  modifierten   Programmteile  mssen  einen  deutlichen
          Hinweis enthalten,  da  sie  modifiziert wurden.  Das Pro-
          gramm oder  ein neues  Produkt, welches Teile des Programms
          enthlt, mssen unter der DFSL verbreitet werden.
          
          Wenn  es   sich  um  ein  interaktiv  bedienbares  Programm
          handelt,  mu  beim Programmstart  auf dem  einfachsten und
          blichsten Weg folgende Meldungen ausgegeben werden:
          
          - das  Copyright der FSAG oder des jeweiligen Autors, - ein
          Hinweis auf  die DFSL, - ein Hinweis auf fehlende Garantie;
          oder,   falls   der   LN   eine   Garantie   gewhrleistet,
          entsprechender Hinweis,  -  ein  Hinweis  wie  und  wo  der
          Anwender die  DFSL lesen kann.
          
          
          Dem Lizenznehmer ist es gestattet, Programme oder Teile des
          Programmes  unter  den  Bedingungen  des  Absatzes  (2)  in
          Objekt- oder  ausfhrbarer Form  zu kopieren oder/und unter
          den Bedingungen  der Abstze  (1) und  (2) weiter  zu  ver-
          treiben. Voraussetzung ist:
          
          - Der  Quellcode des  Programms wird  unter den Bedingungen
          der Abstze  (1) und  (2)  in  maschinenlesbarer  Form  mit
          ausgeliefert, oder
          
          -  es   wird  eine   schriftliche  Erklrung,   gltig  fr
          mindestens  3   Jahre,  beigefgt,   wonach  sich   der  LN
          verpflichtet, kostenlos oder gegen eine minimale Gebhr den
          Quellcode  des  Programmes  in  maschinenlesbarer  Form auf
          einem gngigen Medium zur Verfgung zu stellen, oder
          
          - es  werden die gleichen Informationen beigefgt, die auch
          der LN  mit dem Programm erhielt. Diese Alternative ist nur
          bei  nichtkommerziellem  Vertrieb  gestattet  wenn  der  LN
          selber nicht ber den Quellcode des Programms verfgt.
          
          Unter dem  Begriff Quellcode  bezeichnen wir die Form eines
          Programmes, in  der  blicherweise  nderungen  vorgenommen
          werden. Fr ein ausfhrbares  Programm bedeutet  Quellcode,
          alle Quellcodes fr  alle Programmodule oder -Teile. Ausge-
          nommen davon  sind Standardbibliotheken,  die blicherweise
          auf dem Betriebssystem verfgbar sind, auf dem das Programm
          luft. Entsprechendes  gilt  fr  Header- und  Definitions-
          Dateien.
          
          4)
          
          Ohne die  Anerkennung dieser  Lizenzbestimmung ist  es ver-
          boten, Programme  oder Teile  der  Programme  zu  kopieren,
          anzubieten, zu  verkaufen oder  zu verteilen. Entprechendes
          gilt fr  Unterlizenzen. Jeder Versuch  der Zuwiderhandlung
          gegen die  Lizenzbestimmung fhrt  automatisch zum  Verlust
          aller Rechte an dem Programm.
          
          5)
          
          Wenn das  Programm oder  Teile davon kopiert, weitergegeben
          oder modifiziert  werden, wird  damit automatisch  die DFSL
          mit allen Bedingungen und Einschrnkungen anerkannt.
          
          6)
          
          Mit jeder  weitergegeben Kopie  des Programmes  oder Teilen
          des Programmes  erhlt der  neue Empfnger  automatisch die
          Erlaubnis des  Original-Lizenzgebers, das Programm im Sinne
          dieser Lizenz weiterzugeben oder zu verndern.
          
          
          7)
          
          Die Free  Software Association  of Germany kann von Zeit zu
          Zeit genderte Versionen der Deutschen Free Software Lizenz
          (DFSL) herausgeben.  Diese neuen  Lizenzbestimmungen werden
          dem  Sinn  nach  gleich  bleiben,  knnen  aber  im  Detail
          Unterschiede  aufweisen,   um  neue   Probleme  zu  berck-
          sichtigen.
          
          Jede Version der  DFSL  hat eine  Versionsnummer.  Wenn das
          Programm eine  Lizens Versionsnummer  angibt und den Zusatz
          "oder jede neuere Version"  hat  der Lizenznehmer  die Wahl
          zwischen der  explizit angegeben  DFSL-Version  oder  jeder
          neueren Version  der Lizenzbestimmungen  wenn sie durch die
          Free Software Association of Germany verffentlicht wurde. 
          
          8)
          
          Wenn der  LN Teile  des Programms  in  Projekten  verwenden
          will, deren  Lizenzbestimmungen nicht  mit der  DFSL  ber-
          einstimmen, steht  es dem  Lizenznehmer frei,  den Autor um
          Erlaubnis zu  fragen. Ist  das Programm durch ein Copyright
          der Free  Software Association  of Germany  geschtzt, kann
          die Free  Software Association um Erlaubnis gebeten werden.
          Wir machen u.U. Ausnahmen von der DFSL. Unsere Entscheidung
          richtet sich  nach zwei  Prinzipien: Der Sicherstellung des
          freien Status  aller Derivate  unserer freien  Software und
          die Frderung des Teilens und Wiederverwendens von Software
          im Allgemeinen.
          
          9)
          
          Falls diese  Lizenzbestimmungen in  Teilen oder im Gesamten
          nicht  anerkannt   werden,  wird  keine  Lizenzvereinbarung
          wirksam. In  diesem Fall darf weder das Programm noch Teile
          davon kopiert, modifiziert oder weitergegeben werden.
          
          
          Frankfurt am Main, 1993
          
          Free Software Association of Germany
          Heimatring 19
          60596 Frankfurt
          
          
          (c)  1992,1993,1193   Free  Software   Association  of  Germany.
          Nachdruck und  Verwendung ausschlielich im Sinne der DFSL
          gestattet.
